Gesetze / Soldatenlaufbahnverordnung
SLV 2021§ 36 Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Hauptmann zulässig:
1.
zum Major nach drei Jahren und
2.
zum Oberst nach 13 Jahren.